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   RFH, 09.01.1936 - III A 226/35   

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https://dejure.org/1936,212
RFH, 09.01.1936 - III A 226/35 (https://dejure.org/1936,212)
RFH, Entscheidung vom 09.01.1936 - III A 226/35 (https://dejure.org/1936,212)
RFH, Entscheidung vom 09. Januar 1936 - III A 226/35 (https://dejure.org/1936,212)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 14.05.1976 - III R 113/74

    Anfechtung eines vollzogenen Gesellschaftsvertrages - Abschluß eines

    Sie ist jedoch nach der Rechtsprechung des RFH und BFH (vgl. insbesondere RFH-Urteil vom 9. Januar 1936 III A 226/35, RFHE 39, 14, RStBl 1936, 116; BFH-Urteil vom 28. März 1969 III 177/65, BFHE 95, 456, BStBl II 1969, 432) nicht auf laufend veranlagte Steuern anzuwenden, für die das Stichtagsprinzip gilt.
  • BFH, 28.03.1969 - III 177/65

    Preisrückgewähr - Schuldenabzug - Preisrechtlich zulässiger Höchstpreis -

    Erst von diesem Zeitpunkt an ändert sich die steuerliche Rechtslage, aber eine solche Änderung hat bewertungsrechtlich keine rückwirkende Kraft (Urteil des RFH III A 226/35 vom 9. Januar 1936, RStBl 1936, 116, und ihm folgend BFH-Urteil I 154/58 U vom 17. Februar 1959, BFH 68, 658, BStBl III 1959, 250).
  • BFH, 18.12.1970 - III R 124/67

    Strittige Forderungen - Rechtshängige Forderungen - Strittige Schulden -

    Dies ist von der Rechtsprechung schon frühzeitig erkannt worden (vgl. Urteil des III. Senats des RFH III A 226/35 vom 9. Januar 1936, RFH 39, 14, RStBl 1936, 116).
  • BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67

    Gewerbebetrieb - Entgeltlicher Erwerb - Unwirksamkeit des Erwerbvorgangs -

    Nach der Rechtsprechung des RFH und des BFH, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, findet diese Vorschrift nicht auf die Einkommensteuer Anwendung (vgl. Urteil des BFH I 154/58 U; besonders das dort zitierte Urteil des RFH III A 226/35 vom 9. Januar 1936, RStBl 1936, 116, weist auf die großen Schwierigkeiten hin, die sich einer Wie deraufrollung der Einkommenbesteuerung für unter Umständen viele Jahre entgegenstellen).
  • BFH, 17.02.1959 - I 154/58 U

    Auswirkungen nichtiger und anfechtbarer Rechtsgeschäfte auf die Gewinnermittlung

    In der Entscheidung III A 226/35 vom 9. Januar 1936 (RStBl 1936 S. 116, Slg. Bd. 39 S. 14) hat der Reichsfinanzhof dargelegt, daß diese Bestimmung die Einheitsbewertung und Vermögensteuer nicht berühre.
  • BFH, 17.02.1959 - I 154/58
    Die Vorschrift des StAnpG § 5 Abs. 5 berührt nicht die Einheitsbewertung und die Vermögensteuer (vgl RFH-Urteil vom 1936-01-09, III A 226/35, RStBl 1936, 116).
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